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Vertretung durch Betriebsangehörigen für die Feuerstättenschau

§ 11b - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Die Feuerstättenschau ist mehr als eine hoheitliche Aufgabe des Schornsteinfegerhandwerks: Sie ist das zentrale Gut aller Schornsteinfegertätigkeiten.

In einem Zeitraum von sieben Jahren sind zwei Feuerstättenschauen durchzuführen. Diese Aufgabe setzt vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder seinem Vertreter umfassende Kenntnisse in folgenden Bereichen voraus:

  • Betriebs- und Brandsicherheit, insbesondere Bauordnung, Feuerungsverordnung, DIN 18160-1 und TRGI
  • Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere 1. BImSchV, LAI
  • Energieeinsparung, insbesondere Gebäudeenergiegesetz

Zudem sind vertiefte Kenntnisse in diversen Rechtsvorschriften erforderlich. In diesem ganztägigem Webseminar erhalten Sie einen aktuellen Überblick über Gesetze wie Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchHwG), Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie TRGI 08/18.

Ziel des Webseminares ist, alle praktischen und theoretischen Facetten der Feuerstättenschau kennenzulernen und rechtssicher anwenden zu können. Zudem werden die komplexen Änderungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, einschließlich der Stellvertreterregelung und der KÜO, verständlich erläutert.

Die Rechte, Pflichten und Befugnisse eines eingetragenen Stellvertreters nach § 11b, die vorläufige Stilllegung von Anlagen sowie der Umgang mit vorgefundenen Mängeln werden dem angestellten, betriebsangehörigen Stellvertreter / der Stellvertreterin in diesem Webseminar klar vermittelt. So gewinnen Sie Sicherheit und Kompetenz für die Praxis.

  • Schornsteinfegermeister und Schornsteinfegermeisterinnen
  • Schornsteinfegergesellinnen und Schornsteinfegergesellen
  • Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeisterinnen & -meister
  • Verwaltungsmitarbeitende
  • Änderungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, einschließlich der Stellvertreterregelung und der KÜO
  • Rechte, Pflichten und Befugnisse eines eingetragenen Stellvertreters nach § 11b
  • vorläufige Stilllegung von Anlagen sowie der Umgang mit vorgefundenen Mängeln
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Erfahren Sie mehr!

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Lehrgangsgebühr

14.01.2026
an Ihrem PC
ab 210,00 € *
Ausgebucht Garantiekurs 1

1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.