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Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr: 8-14 Uhr

Stand: August 2023

1. Teilnahme

Die Veranstaltungen, Lehrgänge und Kurse stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen. Mitglieder des ZDS (im folgenden ZDS bzw. Handwerksschule genannt) erhalten mit Angabe ihrer Mitgliedsnummer zu bestimmten Kursen gesonderte Tarife. Die Teilnahme erfolgt generell auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Nach jeder Teilnahme an einer Maßnahme der Handwerksschule erhält der Teilnehmende oder die Teilnehmende am Ende der Maßnahme ein Zertifikat mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme ausgehändigt.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen (Lehrgänge, Seminare, etc.) der Handwerksschule e.V. muss mit dem Online-Buchungsverfahren oder schriftlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Kursplatz besteht nicht. Der Eingang der Anmeldung wird in Textform bzw. schriftlich bestätigt. Durch die in Textform (per E-Mail) oder schriftliche Bestätigung kommt ein bindender Vertrag zustande. Sollten für die Lehrgänge Bescheinigungen notwendig sein, müssen diese der Anmeldung beigefügt sein.

Mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung, Zusendung von Informationen über unser Kursangebot sowie mit der Weitergabe an Dritte zur Bildung von Fahr- und Wohngemeinschaften, ist der Teilnehmer einverstanden. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie die Hausordnung anerkannt.

Die Teilnahme an Veranstaltungen, die zur Vorbereitung auf eine Prüfung angeboten werden, begründet keinen Anspruch auf Zulassung zu der jeweiligen Prüfung. Die Zulassungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen Prüfungsordnungen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat die Zulassung zu der jeweiligen Prüfung selbständig bei der zuständigen Handwerkskammer, Abteilung Prüfungswesen zu beantragen.

3. Ausschluss von der Teilnahme

Die Handwerksschule ist berechtigt, Lehrgangsteilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Nichterscheinen und Störungen des Unterrichts von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

4. Seminar bzw. Lehrgangskosten

Die Seminar- bzw. Lehrgangskosten werden mit Zugang der Rechnung / Gebührenbescheid bei dem Teilnehmer / der Teilnehmerin (siehe Zahlungsaufforderung) fällig. Die Seminar- bzw. Lehrgangskosten sind unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Fördermittelgeber, wie z. B. Meister-BAföG oder Begabtenförderung, Berufsförderungsdienst) zu zahlen.

Bei Langzeitlehrgängen kann eine Ratenzahlungsvereinbarung per Lastschriftmandat vereinbart werden. Bei Rückbuchungen nicht erfolgreicher Lastschriften werden die angefallenen Bankgebühren dem Teilnehmer berechnet.

Bildungsscheck / Förderanträge

Teilnehmer, die einen Bildungsscheck zur Verrechnung einreichen, erhalten eine Rechnung über den durch den Betrag des Bildungschecks geminderten Teilnehmerbeitrag. Bei Gutschriften oder Förderanträgen, welche von dem Bildungsscheck abweichend sind, wird nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Antragsstellen bzw. Ausstellern der Gutschriften verfahren. Der Bildungsscheck und andere Bildungsförderungen sind zusammen mit der Anmeldung für den gewünschten Lehrgang bei der Handwerksschule einzureichen. Nachträglich eingereichte oder falsch ausgefüllte Anträge oder Gutschriften können nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist der Teilnehmer für die ordnungsgemäße Beantragung seiner Förderung verantwortlich.Die Übernachtung und Verpflegung sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Jeder Lehrgang kann nur komplett gebucht werden. Die gesamten Lehrgangskosten werden auch dann fällig, wenn nur an Teilbereichen des Kurses teilgenommen wird; für einzelne Unterrichtsstunden, die nicht in Anspruch genommen werden, können keine Gebührenermäßigungen erfolgen. Bei Verzug der Zahlung wird einmalig eine Mahnung mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen verschickt. Sollte innerhalb dieser Frist keine Zahlung eingegangen sein, wird der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen. Außerdem ist die Bildungsstätte berechtigt, Mahnkosten zu erheben.

5. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage mit Zugang der schriftlichen Bestätigung (Zeitpunkt des Abschlusses des bindenden Vertrages).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Handwerksschule e.V.
Konrad-Zuse-Straße 19
99099 Erfurt

Tel.: 0361 – 78 95 130 | Fax: 0361 – 78 95 120 | info@handwerksschule.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie durch Ihre Anmeldung, verlangt an dem Lehrgang/Seminar während der Widerspruchsfrist teilzunehmen, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerspruchrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachter Seminar- oder Lehrgangsleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der Veranstaltung entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

6. Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn

Ein Rücktritt nach erfolgter Anmeldung ist nur unter den nachstehenden Bedingungen möglich:

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Veranstaltung schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

Bei staatlich geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 14 Tage nach Beginn der Maßnahme. Ebenso wird bei geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein kostenfreies Rücktrittsrecht bei Arbeitsaufnahme oder Wegfall der Förderung gewährt.

6.1 Bei Kurzzeitlehrgängen (< 45 UE)

Der Rücktritt bis 14 Tage (2 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Für eine Kündigung ab 13 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 % der Lehrgangskosten berechnet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme die gesamte Teilnahmegebühr berechnet wird. Maßgebend ist der Posteingang. Selbstverständlich können Sie Ihre Anmeldung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen.

6.2 Bei Langzeitlehrgängen (> 45 h)

Der Rücktritt bis 56 Tage (8 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei möglich. Für eine Kündigung ab 55 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10 % der Lehrgangskosten berechnet. Für eine Kündigung ab 13 Wochentage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungspauschale in Höhe von 25 % der Lehrgangskosten berechnet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Fernbleiben oder bei Abbruch der Teilnahme die gesamte Teilnahmegebühr berechnet wird. Maßgebend ist der Posteingang. Selbstverständlich können Sie Ihre Anmeldung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen.

Jeder Teilnehmer an einer Maßnahme der Handwerksschule erhält am Ende der Maßnahme ein Zertifikat mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme ausgehändigt.

7. Kündigung nach Veranstaltungsbeginn

Lehrgänge sind nach Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich oder in elektronischer Textform kündbar. Bei Abbruch oder Nichtteilnahme erfolgt kein Erlass von Lehrgangsgebühren und keine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Das gilt ebenfalls bei Vereinbarung einer Ratenzahlung, hier sind die individuell vereinbarten Raten weiterhin bis zur vollständigen Begleichung zu zahlen. Bei Rückbuchungen nicht erfolgreicher Lastschriften werden die angefallenen Bankgebühren dem Teilnehmer berechnet.

Der Teilnehmer, der die entsprechende Zahlungsfrist nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme am entsprechenden Lehrgang verlieren.

Wer an einzelnen Unterrichtseinheiten nicht teilnimmt, ist nicht berechtigt das Entgelt zu mindern. Die Handwerksschule e. V. kann aus wichtigen Gründen, wie z. B. nachhaltige Störungen der Veranstaltungen oder Urheberrechtsverletzungen durch den Teilnehmer fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Zurückerstattung des Entgelts besteht in diesem Falle nicht.

8. Veranstaltungsabsage/Änderungen

Die Handwerksschule e.V. behält sich das Recht vor, z. B. bei ungenügender Beteiligung oder aufgrund anderer zwingender Gründe, Veranstaltungen abzusagen. Wird ein Lehrgang abgesagt oder fallen einzelne Stunden eines Lehrgangs aus, z.B. wegen Krankheit des Dozenten oder aus sonstigen von der Bildungsstätte nicht zu vertretenden Gründen, ist ein Schadensersatzanspruch aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen. Bereits gezahlte Kosten werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Organisatorische Änderungen, die beispiels- weise den Ablauf der Veranstaltung oder den Einsatz von Dozenten betreffen, behält sich die Handwerksschule e.V. ebenfalls vor. Solche Änderungen berechtigen nicht zur Kündigung.

9. Haftung

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von Teilnehmern/innen während des Aufenthalts am Lehrgangsort übernimmt die Handwerksschule e.V. keine Haftung.

10. Versicherungsschutz

Bei Unfällen während der Unterrichtszeit (auf dem Gelände bzw. in den Räumen der Bildungseinrichtungen) sind die Teilnehmer/innen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallversicherungsschutz richtet sich nach den Bestimmungen der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit die gesetzliche Unfallversicherung zuständig ist. Im Übrigen haben die Teilnehmer/innen selbst für ihren Versicherungsschutz zu sorgen.

11. Computernutzung

Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des weiteren sind die Teilnehmer/innen nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten. Bei Veranstaltungen in Berufsbildungszentren der jeweiligen Handwerkskammern/ des jeweiligen Bildungsträger gilt die aktuelle Bildungsnetzwerkordnung der jeweiligen Handwerkskammer/ des jeweiligen Bildungsträgers. (BNWO).

12. Internetnutzung

Die Teilnehmer/innen dürfen den Internetzugang der Schulungscomputer nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden oder anderen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wiedersprechenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

13. Urheberschutz

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe und/oder anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Urhebers gestattet.

14. Hausordnung

Bei Veranstaltungen in der Handwerksschule e.V. die Hausordnung zu befolgen. Diese kann bei Bedarf in den Räumlichkeiten der Handwerksschule e.V. eingesehen werden. Bei Veranstaltungen in Bildungseinrichtungen von Kooperationspartnern der Handwerksschule e.V. ist die Hausordnung der jeweiligen Bildungseinrichtung zu befolgen und einzusehen.

15. Folgen bei Verstößen

Die Handwerksschule e.V. behält sich vor, einzelne Veranstaltungsteilnehmer von der (weiteren) Teilnahme durch Kündigung auszuschließen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt insbesondere dann, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin die Seminar- bzw. Lehrgangskosten nicht bezahlt, gegen die Bestimmungen 11, 12, 13 und/oder 14 dieser Teilnahmebedingungen verstößt oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Die Pflicht zur vollständigen Entrichtung der Seminar- bzw. Lehrgangskosten (siehe Pkt. 4) bleibt in diesen Fällen bestehen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bedingungen behält sich die Handwerksschule e.V. die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

16. Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden gespeichert, um Ihnen Prospekte und Seminarinformationen zusenden zu können. Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs, über die erfolgte Teilnahme die fördernde Stelle auf Anfrage zu unterrichten ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Handwerksschule e.V. zur Datenverarbeitung und Datensicherheit.

17. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmun- gen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.