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Der Meister Teil 4 die arbeitsprädagogische Prüfung nach der Ausbildbereignungsverordnung. Mit dem vierten Teil der Meisterprüfung stellen Sie Ihre Befähigung unter Beweis, Auszubildende anzuleiten sowie deren strukturierte Ausbildung zu gewährleisten.

Die Ausbildereignungsprüfung ist ein fester Bestandteil jeder Meisterprüfung und wird auch gerne als „Teil 4 des Meisterlehrgangs“ oder „Meisterschule Teil 4“ bezeichnet. In diesem Blog erfahren Sie alle Informationen rund um den Ausbilderschein im Rahmen der Meisterprüfung.

Die Ausbildereignung wird durch das Bestehen der zweiteiligen Ausbildereignungsprüfung vor der zu prüfenden Stelle nachgewiesen.

Der umgangssprachlich genannte „Ausbilderschein“ bescheinigt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, als Vorausssetzung, um Auszubildende im Unernehmen ausbilden zu dürfen.

Im Rahmen des Vorbereitungslehrgangs auf die Ausbildereignungsprüfung wird sich mit Thematiken aus folgenden vier Handlungsfeldern beschäftigt.

Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen

Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen

Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel 180 Minuten und umfasst sowohl geschlossene, als auch offene Prüfungsfragen über alle vier Handlungsfelder hinweg. Der schriftliche Teil der Ausbildereignungsprüfung ist bestanden, wenn mindesten 50 von 100 Punkten erreicht wurden.

Die praktische Prüfung dauert in der Regel 30 Minuten und besteht aus einer Unterweisungsprobe oder Präsentation und einem daraufbezogenen Fachgespräch. Der praktische Teil der Ausbildereignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 von 100 Punkten erreicht wurden.

Sollte ein Teil der Ausbildereignungsprüfung nicht bestanden worden sein, so besteht die Möglichkeit diesen Teil zweimal zu wiederholen.

Die Ausbildereignung (der Ada-Schein) gilt als nachgewiesen, wenn beide Prüfungsteile im Einzelnen bestanden sind.

Ein Ausbilder / eine Ausbilderin ist in der Lage, die Persönlichkeit und die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Auszubildenden einzuschätzen. Hier spielen zum Beispiel Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen eine Rolle. Die Basis dafür ist die Ausbildung der Ausbilder. Eine weitere Schlüsselkompetenz ist die Kommunikation – Sich als Aubilder/in einstellen auf die besonderen Bedürfnisse der Auszubildenden.

Im Rahmen des Kurses zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil 4 werden u. a. folgende Inhalte gemäß Rahmenlehrplan 2023 behandelt.

  • Ziele und Aufgaben der Berufsausbildung
  • Bedeutung der beruflichen Handlungskompetenz für Branche und Betrieb
  • Aspekte der Nachhaltigkeit
  • Rechtliche Regelwerke der Berufsausbildung
  • Bedeutung der Ausbildung im Rahmen der Personalentwicklung
  • Struktur, Funktionen, Ziele von Ausbildungsordnungen
  • Entwicklungsperspektiven im beruflichen Bildungssystem
  • Bedeutung von berufsvorbereitenden Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung
  • Inklusion und interkulturelle Kompetenzen
  • Ausbildungsverträge
  • Rolle und Funktion als Lernprozessbegleitende
  • Kompetenzförderliche Ausbildungsmethoden
  • Wertschätzung von Lernerfolgen

Ferner unterstützen wir unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Vorbereitung auf die schriftliche und praktische Abschlussprüfung nach Ausbildereignungsverordnung. Wir geben indiviudelles Feedback und konstruktive Verbesserungsvorschläge zu Ihrem eigens erarbeiteten Unterweisungskonzept und simulieren auf Wunsch auch ein prüfungsnahes Fachgespräch.

Teil 3 der Meisterausbildung (Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach HWO) - Blended Learning NEU

Im mediengestützten Lehrgang zur Meisterprüfung Teil 3 erlangen Sie alle notwendigen Kenntnisse zur Prüfung "Fachmann / Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach HWO".

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