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Hallo an unsere Interessentinnen und Interessenten aus Baden-Württemberg!

Wir haben gute Nachrichten:
Die Handwerksschule e. V. ist nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) als Bildungseinrichtung anerkannt worden.

Das bedeutet: Wir dürfen bildungszeitfähige Maßnahmen im Sinne des § 6 BzG BW anbieten und du kannst dafür bezahlte Bildungsfreistellung nutzen.

Wofür kannst du Bildungszeit nehmen?

Die Bildungszeit ist dafür gedacht, dass du dich beruflich weiterentwickelst – ganz gleich ob zur Erhaltung, Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung deiner Kenntnisse und Fähigkeiten.
Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fachliche Weiterbildungen mit direktem Berufsbezug
  • Prüfungslehrgänge (inklusive Prüfungstag, wenn diese Teil der Maßnahme sind)
  • Maßnahmen zur Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz

Wie stellst du den Antrag?

  • Spätestens neun Wochen vor Beginn musst du den Antrag schriftlich oder elektronisch bei deinem Arbeitgeber einreichen.
  • Nutze dafür am besten das offizielle Formular des Landes Baden-Württemberg. Du findest es auf der Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg:

    👉 https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/seiten/bildungszeit/

    Scrolle dort ganz nach unten zu „Weitere Informationen – Für Beschäftigte und Arbeitgeber“.
    Dort findest du das Formular zur Beantragung von Bildungszeit sowie das passende Merkblatt.

    Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen reagieren – ansonsten gilt dein Antrag automatisch als bewilligt.

    Während der Bildungszeit läuft dein Gehalt normal weiter. Die Kosten für Kurs, Anreise und Unterkunft trägst du selbst.

Formale Anforderungen an eine Bildungsmaßnahme

Damit eine Bildungsmaßnahme anerkannt wird, gelten klare Vorgaben:

1. Dauer der Maßnahme

  • eintägig: mindestens sechs Zeitstunden Präsenzunterricht (ohne Pausen)
  • 2 bis 5 Tage: durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden pro Tag (Abweichungen an An- und Abreisetagen möglich). Auch Blended Learning ist erlaubt, solange der Präsenzanteil überwiegt.
  • länger als 5 Tage: z. B. bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Bildungszeit kann auch für einzelne Unterrichtstage genommen werden.

2. Unterricht im Sinne des BzG BW

  • Lernen nach Lehrplan, Curriculum oder Rahmenlehrplan
  • Präsenzunterricht steht im Vordergrund, Online-Formate sind ergänzend möglich
  • Theoretische und theoretisch-praktische Unterweisung mit Berufsbezug

Bildungszeit für längere Fortbildungen

Auch mehrmonatige berufliche Aufstiegsfortbildungen (z. B. Meister- oder Fachwirtausbildung) können bildungszeitfähig sein. Hierbei ist es möglich, nur für einzelne Präsenztage Bildungszeit zu beantragen – solange die Maßnahme mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Tag umfasst.

Fazit

Mit der Bildungszeit in Baden-Württemberg hast du die Möglichkeit, dich ohne Verdienstausfall weiterzubilden und deine berufliche Zukunft aktiv zu gestalten.Wir als Handwerksschule e. V. stehen dir mit anerkannten Maßnahmen zur Seite.

👉 Nutze deinen Anspruch und fünf Tage Bildungszeit im Jahr gehören bezahlt dir!