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Seit dem 1. April 2024 können die Fördergelder nicht mehr an die Energieberater ausgezahltwerden.Die neuen Regelungen sehen vor, dass die beantragten Fördergelder nur noch an die Kundinnen und Kunden ausgezahlt werden dürfen. Seit einem Monat sind die Änderungen zur Erklärung der Verwendungsnachweise bereits in Kraft getreten.