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Einsparpotenzial durch hydraulischem Abgleich
Seit dem 1. Oktober 2024 ist beim Einbau neuer wassergeführter Heizungssysteme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder selbstständigen Nutzungseinheiten ein hydraulischer Abgleich verpflichtend; ausgenommen sind Wärmepumpen 1. Die Durchführung muss durch eine fachkundige Person erfolgen.
Der hydraulische Abgleich nach DIN V 18599-5 stellt sicher, dass die Volumenströme innerhalb der Heizungsanlage so eingestellt werden, dass alle Heizflächen bedarfsgerecht mit Wärme versorgt werden. Ziel ist eine gleichmäßige Wärmeverteilung und eine optimale Energieeffizienz des gesamten Heizungssystems.
Ziel des zweitägigen Präsenzkurses ist die Vermittlung der theoretischen Grundlagen des hydraulischen Abgleichs und deren Gesetzlichkeiten unter Berücksichtigung aller Systemkomponenten, sowie praktische Übungen.
Tag 1 – Grundlagenschulung
Am ersten Schulungstag werden die grundlegenden theoretischen Kenntnisse vermittelt. Zu Beginn erfolgt eine Einführung in das hydraulische Grundprinzip sowie die Klärung zentraler Fachbegriffe. Darüber hinaus wird ein Überblick über die geltenden Normen und rechtlich verbindlichen Vorgaben zum hydraulischen Abgleich gegeben.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung unterschiedlicher Heizsysteme, insbesondere Flächenheizungen und Radiatorensystemen, einschließlich ihrer jeweiligen Besonderheiten und Unterschiede. Zudem werden verschiedene Varianten des hydraulischen Abgleichs erläutert.
Die Teilnehmenden lernen die wesentlichen Komponenten eines Heizkreises und deren Einfluss auf die Hydraulik kennen. Typische Probleme in Heizungsanlagen, die durch einen fehlenden hydraulischen Abgleich entstehen können, werden ebenfalls thematisiert.
Ergänzend erfolgt eine Demonstration der De- und Montage eines Thermostatventils mithilfe einer Heimeier-Schleuse.
Tag 2 – Praxisnahes Arbeiten
Der zweite Schulungstag steht im Zeichen der praktischen Anwendung. Zunächst wird ein mögliches Ablaufschema für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs besprochen. Ebenso wird ein beispielhafter Datenaufnahmebogen für die Praxis vorgestellt und erläutert (z. B. als PDF-Datei mit Drop-down-Funktionen).
Darüber hinaus erfolgt eine beispielhafte Bestimmung beziehungsweise Nachkontrolle der korrekten Pumpeneinstellung, einschließlich Effizienzkontrolle und Überprüfung eines ausreichenden Volumenstroms.
Abschließend wird ein hydraulischer Abgleich praxisnah an einem Heizsystem ausgearbeitet. Dabei können unterschiedliche Anlagentypen betrachtet werden, etwa reine Radiatorensysteme, reine Flächenheizungen oder gemischte Heizsysteme.
Für den Kurs wird eine Rechnerausstattung mit der Software „ZVPLAN Schulversion“ benötigt.
Die Schulungsversion ist kostenfrei und wird über die Handwerksschule e. V. als Klassensatz bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass hierfür Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet und an unseren Kooperationspartner weitergegeben werden.
Während der Veranstaltung stehen Ihnen kostenfreie Tagungsgetränke und Kaffee zur Verfügung. Für den "kleinen Hunger" zur Mittagszeit können Sie das Angebot der Gulaschkanone Erfurt nutzen. Der Standtort ist direkt bei uns auf dem Gelände und zwischen 11:00 und 13:00 Uhr verfügbar.
1 Wärmepumpen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt wurden, sind nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch nach zwei Jahren einer Betriebsprüfung (einschl. hydraulischem Abgleich) zu unterziehen. Ausgenommen sind Warmwasser- sowie Luft-Luft-Wärmepumpen.
Tag 1 – Grundlagenschulung
Tag 2 – Praxisnahes Arbeiten
Sie erreichen die Handwerksschule e. V. ganz bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof. Nutzen Sie die Stadtbahnlinie 3 ab Haltestelle "Bahnhof" bis zur Haltestelle "Windischholzhausen / X-FAB". Von dort sind es nur ca. 5 Minuten Fußweg bis zum Innovationszentrum. Alle Autofahrer können entlang der Konrad-Zuse-Straße kostenfrei parken oder nutzen bitte den P+R-Parkplatz am Urbicher Kreuz. Von dort sind es ebenfalls nur ca. 5 Minuten Fußweg zum Innovationszentrum.
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1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.