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Die erste Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) stellt im Allgemeinen Anforderungen an die technische Ausstattung und den Betrieb von nicht genehmigungspflichtigen Feuerstätten, unter anderem auch Festbrennstofffeuerstätten bis zu einem Megawatt Feuerungswärmeleistung. 

Am 17.09.2021 wurde in der 1008. Sitzung des Bundesrates der Novellierung der 1. BImSchV, betreffend den Paragraph 19 zur Abführung der Abgase, mit der notwendigen Mehrheit zugestimmt. Die 1. BImSchV stellt zukünftig ab dem 01.01.2022 neue Anforderungen an die Ableitbedingungen für Feuerungsanlagen im Neubau sowie an Anlagen in Bestandsgebäuden. 

Im Kurs werden die Beurteilungskriterien zu verschiedenen Sachverhalten vermittelt. 
Hierbei wird auf unterschiedliche Fallbeispiele bezüglich der Feuerstätten, Abgasanlagen sowie der dazugehörigen Gebäude eingegangen. Insbesondere wird die Anwendung der Ableitbedingungen nach der 1.BImSchV im Vergleich zur VDI 3781 Blatt 4 vermittelt.

  • § 19 1. BImSchV
  • Ableitbedingungen
  • Grundlagen der VDI 3781 Blatt 4
  • Softwaregestützte Berechnung gem. VDI 3781 Blatt 4 
  • Vergleich 1. BimSchV §19 zur VDI 3781 Blatt 4
  • Bestimmung von Schornsteinhöhen 
  • Beurteilung von Rezirkulationszonen

Frederic Brügmann

Frederic Brügmann ist seit 2012 Schornsteinfegermeister. Er ist seit Abschluss seines Meisters Dozent der Handwerksschule e.V. sowie in diversen Fachbereichen tätig. Im Jahr 2019 hat er sein Studium an der Uni Duisburg-Essen, im Bereich Bauingenieurwesen, abgeschlossen. Seit 2021 arbeitet Herr Brügmann für ein Ingenieur-Büro im Bereich der Energieberatung, VDI 3781 und DIN EN 13384. 

Im Bereich der VDI 3781 ist Herr Brügmann seit 2017 für den ZDS e.V. und die Handwerksschule e.V. als Fachreferent tätig und hat hierzu bereits diverse Fachartikel in Schornsteinfegerfachzeitschriften mit Themenschwerpunkt Berechnungen von Feuerungsanlagen veröffentlicht.

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Zeitraum
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Preis

13.05.2024
an Ihrem PC
ab 250,00 € *

07.08.2024
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ab 250,00 € *

04.11.2024
an Ihrem PC
ab 250,00 € *

1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.