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Kompetenzsicherung bei der Abnahme von BHKWs
Blockheizkraftwerke gewinnen aufgrund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten im gewerbetechnischen Bereich oder in der Industrie immer mehr an Bedeutung. Im Hinblick auf die Energiewende sollen Blockheizkraftwerke stufenweise verstärkt auch im privaten Bereich zum Einsatz kommen
Die Abnahme von Blockheizkraftwerken stellt viele Schornsteinfeger:innen vor Herausforderungen. Eine rechtlich einwandfreie Bewertung dieser Anlagen sowie ihrer Abgasanlagen kann oft Schwierigkeiten mit sich bringen.
Gemäß den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer ist eine Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin erforderlich, auch wenn Blockheizkraftwerke in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung Ausnahmen genießen.
Die Kehr- und Überprüfungsverordnung schreibt zudem eine regelmäßige Abgaswegekontrolle im Abstand von ein bis zwei Jahren vor, die auch eine CO-Messung umfasst. Diese Messung muss im Rahmen der Abnahmetätigkeit im Feuerstättenbescheid für den Eigentümer oder die Eigentümerin vermerkt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abgasleitung unter bestimmten Umständen von der Überprüfungspflicht ausgenommen sein kann, sofern sie als „dicht geschweißt“ klassifiziert wird.
Dieses sechs Unterrichtseinheiten umfassende Webseminar fasst grundlegend alle einschlägigen Vorschriften und rechlich relevanten Rahmenbedingungen auf diesem breitgefächerten Themenfeld zusammen und verschafft somit einen Überblick aller notwendigen Gesetze, Verordnungen und technischen Baubestimmungen. Ergänzend werden praktischen Aspekte der Abnahme von Blockheizkraftwerken behandelt, um Ihnen als Schornsteinfeger:in die nötige Sicherheit und Kompetenz zu vermitteln.
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