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"AFA" - Zentrale Aufgabe im Berufsbild Schornsteinfeger/in
Die Abnahme von Feuerungsanlagen gehört zu den wesentlichen Tätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk. Während der Abnahme werden verschiedene Anforderungen an die Feuerstätte, den Aufstellraum und den Kamin überprüft.
Ziel dieses ganzgätigen Webseminars ist es, Ihnen das notwendige Wissen zu vermitteln, um ein geplantes Bauvorhaben von der Bekanntgabe durch den Bauherrn bis hin zur abschließenden Verwaltungstätigkeit in der Praxis erfolgreich durchzuführen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Abnahme und die Ausstellung der Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit sind in den beiden wichtigsten Rechtsvorschriften des Schornsteinfegerhandwerks verankert: dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und den Bauordnungen der Bundesländer.
Sie werden zudem mit weiteren verschiedenen Rechtsgrundlagen vertraut gemacht, lernen das Anmeldewesen einer Feuerungsanlage kennen und erhalten Einblicke in die praktischen Tätigkeiten vor Ort beim Kunden sowie in die organisatorischen und verwaltungstechnischen Abläufe im Büro.
Ein kleiner Exkurs beleuchtet zudem die Beurteilung von besonderen Gegebenheiten.
Bauordnung und Kennzeichnung von Bauprodukten
FeuVo:
1. BImSchV §19/ VDI 3781-4
TRGI 2018:
DIN EN 13384:
DIN 18160-1
Besonderheiten
Jens Horstmann ist Schornsteinfegermeister und Energieberater im Handwerk.
Neben seiner Tätigkeit als Schornsteinfeger bekleidet er das Amt des Techniker RV Nord.
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1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
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