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Aufrechterhaltung der Asbestsachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 c

Verländerung der Sachkunde um weitere 6 Jahre

Nach wie vor besteht im Umgang mit Asbest Gesundheitsgefahr. 2014 wurden die technischen Regel zum Umgang mit Asbest der TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ verschärft.

Wesentliche Änderungen in der TRGS 519 sind unter anderem die Einführung eines neuen Grenzwertes sowie des Toleranz- und Akzeptanzwertes im Sinne einer Expositions-Risiko-Beziehung. 

Das Webseminar umfasst 8 Unterrichtseinheiten und dient als Auffrischung in Bezug auf die Sanierung von Asbestzementprodukten sowie den Umgang mit schwachgebundenen Asbestprodukten in geringem Umfang. Dabei werden auch emissionsarme Verfahren gemäß DGUV Information 201-012 (ehemals BGI 664) behandelt. 

Ein wichtiger Bestandteil des Kurses sind sicherheitstechnische Maßnahmen und praxisnahe Arbeitsweisen. Zudem werden spezielle Maßnahmen, Arbeitsmedizinische Vorsorge und rechtliche Grundlagen besprochen.

Wurde die „6-Jahres-Frist“ versäumt, so ist die zweitägige Schulung zur Asbestsachkunde nach TRGS 519 Anlage 4 C wiederholt zu besuchen.

Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. 

Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter eintägiger Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre.

  • Personen, die Umgang mit asbesthaltigen Materialien haben
  • Personen, die Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten und ASI-Arbeiten geringen Umfangs planen, leiten, beziehungsweise beaufsichtigen
  • Bauleiter & Bauleiterinnen
  • Schornsteinfegermeisterinnen & Schornsteinfegermeister
  • Schornsteinfegergesellen & Schornsteinfegergesellinnen
  • Sonstige interessierte Personen

1. Asbest – Verwendung und Eigenschaften

  • Asbestprodukte und ihre Verwendung („neue“ Fundstellen)
  • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen

2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk

  • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)

3. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen

  • Zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
  • Aufgaben der sachkundigen Person
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen/Gruppenarbeit
  • Betriebsanweisung und Unterweisung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

5. Persönliche Schutzausrüstung

  • Auswahl und Anwendung

Für diesen Lehrgang ist keine Prüfung vorgesehen. Es wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt, welches die Sachkunde bei Arbeiten mit dem Stoff Asbest für weitere 6 Jahre bescheinigt.

Frederic Brügmann

Frederic Brügmann ist seit 2012 Schornsteinfegermeister. Er ist seit Abschluss seines Meisters Dozent der Handwerksschule e.V. sowie in diversen Fachbereichen tätig. Im Jahr 2019 hat er sein Studium an der Uni Duisburg-Essen, im Bereich Bauingenieurwesen, abgeschlossen. Seit 2021 arbeitet Herr Brügmann für ein Ingenieur-Büro im Bereich der Energieberatung, VDI 3781 und DIN EN 13384. 

Im Bereich der VDI 3781 ist Herr Brügmann seit 2017 für den ZDS e.V. und die Handwerksschule e.V. als Fachreferent tätig und hat hierzu bereits diverse Fachartikel in Schornsteinfegerfachzeitschriften mit Themenschwerpunkt Berechnungen von Feuerungsanlagen veröffentlicht.

Wir bitten alle Teilnehmer sich mittels Personalausweis bzgl. der behördlichen Identitätskontrolle zu Beginn des Webseminares auszuweisen. 

Systemvoraussetzungen: Kamera & Mikrofon

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Erfahren Sie mehr!

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Zeitraum
Ort
Preis

11.06.2025
an Ihrem PC
ab 210,00 € *

06.10.2025
an Ihrem PC
ab 210,00 € *
Garantiekurs 1

1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.