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Das Thema Baurecht betrifft den Schornsteinfeger in allen Bereichen seiner Tätigkeiten vor Ort im Bezirk, aber auch außerhalb im öffentlichen Auftreten bei Kunden oder bei Anfragen für Neu- oder Umbauten.

Bei den unterschiedlichsten Tätigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk,

  • bei der Abnahme einer Feuerungsanlage, die im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz meist nur als „Ausstellung der Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit von Feuerungsanlagen“ bezeichnet wird,
  • bei der Feuerstättenschau sowie der späteren Ausstellung des Feuerstättenbescheides
  • oder bei einer Tätigkeit nach Kehr- und Überprüfungsordnung
  • und bei der Beratung im Vorfeld eines Bauvorhabens,

ist ein fundiertes Wissen rund um das Baurecht die Grundlage einer fachkompetenten Beurteilung.

Der Kurs beinhaltet neben dem allgemeinen Grundwissen immer eine flexible Struktur, die den aktuellen Neuerungen in den einschlägigen Vorschriften genügend Raum lässt. Somit garantieren wir, immer einen aktuellen Stand der Technik zu schulen.

Unsere Referenten unterrichten anhand von komplexen Sachverhalten und praxisnahen Darstellungen dieses hochinteressante und immer aktuelle Thema.

Das Seminar ist geeignet für:

  • Schornsteinfegermeister/innen
  • Schornsteinfegergesellen/innen
  • Existenzgründer/innen
  • Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/innen

Aufbau und Struktur des Baurechts

  • Bauproduktenverordnung (BauPVO)
  • Sonderfälle im Baurecht
  • Bauordnung der jeweiligen Länder
  • Feuerungsverordnung der jeweiligen Länder
  • Technische Richtlinie für Gasinstallationen (TRGI 2008/2019)
  • DIN-Normen (DIN EN 13240, DIN EN 13229, …)
  • VDI 3781
  • Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung (MVVTB)
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Erfahren Sie mehr!

Bitte wählen Sie einen Termin aus:


Zeitraum
Ort
Preis

08.05.2024
an Ihrem PC
ab 210,00 € *
Wenige Plätze
21.08.2024
an Ihrem PC
ab 210,00 € *

20.11.2024
an Ihrem PC
ab 210,00 € *

1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.