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„Datenschutz für Bezirksbevollmächtigte: Sicherheit für Kundendaten im Schornsteinfeger-Handwerk“

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stellt bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vor dauerhaft veränderte rechtliche und organisatorische Anforderungen. Eine oberflächliche Auseinandersetzung reicht nicht aus – gefragt sind belastbare Strukturen, klare Prozesse und rechtssichere Entscheidungen im Betriebsalltag.

Das ganztägige Webseminar vermittelt praxisnah die wesentlichen datenschutzrechtlichen Pflichten und zeigt auf, wie technisch-organisatorische Maßnahmen im Betrieb wirksam und nachvollziehbar umgesetzt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den formellen Anforderungen der DS-GVO, insbesondere den umfangreichen Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen in schriftlicher oder elektronischer Form.

Darüber hinaus wird behandelt, in welchen Fällen Schornsteinfegerbetriebe seit dem 25.05.2018 zwingend verpflichtet sind, Auftragsverarbeitungsverträge mit Software- und IT-Dienstleistern abzuschließen, und worauf dabei inhaltlich zu achten ist.

Die Aufteilung des Schornsteinfegerbetriebs in hoheitliche und freie Tätigkeiten wirft zusätzliche datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen auf. Diese werden vor dem Hintergrund des Trennungsgebots systematisch aufgearbeitet – unter anderem die zulässige Nutzung von Kehrbuchdaten, die Abgrenzung freier Tätigkeiten sowie die datenschutzkonforme Übergabe privater Kundendaten bei Betriebsübergaben ohne Rückgriff auf Kehrbuchdaten.

Zur unmittelbaren Umsetzung in der Praxis werden die für die DS-GVO erforderlichen datenschutzrechtlichen Formblätter im Seminar vorgestellt, erläutert und in ihrer Anwendung konkret besprochen.

  • bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister und Bezirksschornsteinfegermeisterinnen
  • Stellvertreter nach § 11 SchfHwG
  • Existenzgründer und Existenzgründerinnen 
  • Wesentliche Pflichten nach der DS-GVO für Schornsteinfegerbetriebe
  • Praxisnahe Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit IT- und Software-Dienstleistern
  • Abgrenzung hoheitlicher und freier Tätigkeiten
  • Zulässige Nutzung von Kehrbuchdaten und datenschutzkonforme Betriebsübergaben
  • Einsatz der erforderlichen DS-GVO-Formblätter im Betriebsalltag

Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske

Justiziar der Handwerkskammer Münster und Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes, berät seit vielen Jahren Betriebe des Bau- und Schornsteinfegerhandwerks.

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Lehrgangsgebühr

07.08.2026
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ab 280,00 € *

1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.