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Rechtssicherers Agieren in der Rolle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers / der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin
In unserem zweitägigem Webseminar erhalten die Teilnehmenden wertvolle Einblicke in den Umgang mit Verwaltungsakten und die Erstellung von Feuerstättenbescheiden gemäß dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG).
Die Schulung vermittelt nicht nur die rechtlichen Grundlagen des öffentlichen und privaten Rechts, sondern auch die spezifischen Herausforderungen, die sich aus der Rolle der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:innen als „Ein-Mann/Frau-Behörde“ ergeben.
Das Seminar gliedert sich in 16 Unterrichtseinheiten und behandelt folgende zentrale Themen:
Ziel des Webseminars ist es, den Teilnehmenden die wesentlichen Inhalte des allgemeinen Verwaltungsrechts näherzubringen, um ein rechtssicheres Handel in dieser, zumeist für viele neuen Rechtsmaterie zu gewährleisten.
Besonders im Fokus steht die Erstellung von Feuerstättenbescheiden und die Mitwirkung am Widerspruchsverfahren, die für die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger:innen eine grundlegende Herausforderung darstellen.
Sie genießen lieber die Vorzüge einer Präsenzveranstaltung? Dann ist dieser Kurs genau das Richtige für Sie: https://www.handwerksschule.de/verwaltungsrecht-schornsteinfeger-praesenz.html
1. Tag - vordergründig hoheitlicher Bereich
2. Tag - vordergründig privatwirtschaftlicher Bereich
Martin Schwarz - Diplom-Ingenieur (FH) Vermessungswesen & Diplomverwaltungswirt (FH)
Herr Schwarz kennt das Schornsteinfegerhandwerk seit 2002. Er war rund 12 Jahre bei der Regierung von Oberbayern der zuständige Ansprechpartner für alle Belange rund um das Schornsteinfegerrecht, wie beispielsweise Einteilung von Kehrbezirken, personalrechtliche Betreuung und Vergabe von 400 Kehrbezirken, Widerspruchsverfahren gegen Bescheide von den Landratsämtern sowie in eigenen Angelegenheiten, Beratung der Landratsämter und Schornsteinfegermeister in allen rechtlichen Belangen, Einführung und Mitgestaltung der neuen Gesetzes- und Rechtslage des SchfHwG ab 2008, Einführung des Kehrbezirksvergabesystems nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ statt nach dem Rangstichtag.
Neben dem Schornsteinfegerrecht war Herr Schwarz für das allgemeine Gewerberecht zuständig, insbesondere als Ansprechpartner für die Landratsämter bei Gewerbeuntersagungen nach § 35 GewO inklusive der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren. Weiterhin war Herr Schwarz mit allgemeinen Fragen des Handwerksrechts betraut. In diesem Zusammenhang hat Herr Schwarz bis 2005 insbesondere Anträge auf Erteilung von Ausnahme- und Ausübungsberechtigungen nach den §§ 7a, 8 und 9 der HWO für die Eintragung in die Handwerksrolle der HWO für alle Handwerke geprüft und entsprechende Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide erlassen. Entsprechendes gilt für die handwerksrechtliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden.
Im ersten Jahr der „Schornsteinfegerreform“ 2009 hat Herr Schwarz den berufsrechtlichen Teil (§§ 1 bis 26 SchfHwG) des bundesweit verbreiteten „Kommentars Schira/Schwarz zum Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und Schornsteinfegergesetz“ verfasst. Dieser Kommentar war gerade in den Übergangsjahren 2009 bis 2012 eine fachlich fundierte Hilfestellung für alle mit dem Schornsteinfegerrecht befassten Stellen wie Gerichte, Behörden, Innungen, Fachverbände, interessierte Hauseigentümer und Schornsteinfegermeister. Der Kommentar wurde (und wird) gerade in den Übergangsjahren 2009 bis 2012 in vielen grundsätzlichen Gerichtsentscheidungen zitiert.
Seit 2014 ist Herr Schwarz im Bereich des Kommunalrechtes tätig und berät Bürgermeister, Gemeinden und Verwaltungen in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen. Weiterhin arbeitet Herr Schwarz wahlrechtlich und organisatorisch bei der Durchführung von Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheiden und Bürgerbegehren mit. Gerade die heutige Sichtweise „mit einem gewissen Abstand“, aber sehr vielen Hintergrund- und „Insiderwissen“ führt zu einer die verschiedenen Interessen und Sichtweisen ausbalancierenden Meinungs- und Sichtweise von Herrn Schwarz auf die das Schornsteinfegerhandwerk betreffenden Belange. Seine Meinung, frei von Eigeninteressen oder Zwängen, ist deshalb bei verschiedenen weichenstellenden Entscheidungsträgern auf den verschiedenen Ebenen gefragt.
Ilonka Riegellmann, Volljuristin, praxisorientierte, fundierte und langjährige Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere auf den Gebieten Vertrags- und Wettbewerbsrecht, Straf- und Disziplinarrechts und Verfassungsrechts.
In diesem Seminar werden nur verwaltungsrechtliche Thematiken angesprochen.
Themen zur BImSchV und KÜO werden in gesonderten Webseminaren bearbeitet.
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1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
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