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Neben den klassischen Vorschriften aus dem SchfHwG (z. B. Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, Anlassbezogene Überprüfung) sollen auch allgemeine verwaltungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug zum Schornsteinfegerwesen besprochen werden, beispielsweise die hoheitliche Bauabnahme mit einem besonderen Augenmerk auf die zivil- und strafrechtlichen Folgen einer fehlerhaften Abnahmebescheinigung.   

Ein weiterer Schwerpunkt der Schulung liegt in der Darstellung der zulässigen Aufsichtsmaßnahmen gegen den Bevollmächtigten und der Beantwortung der Frage, in welchem Umfang die Behörde Weisungen gegenüber dem Bevollmächtigten aussprechen darf. Darüber hinaus soll auch dargestellt werden, wer z. B. bei Wohnungseigentumsgemeinschaften oder Bungalowsiedlungen veranlassungspflichtiger Eigentümer ist und die Frage geklärt werden, ob die Verhinderung der Feuerstättenschau ein zielgerichtetes Verhalten des Eigentümers erfordert oder ob bereits die objektive Nichtdurchführbarkeit der Feuerstättenschau eine Duldungsverfügung der Aufsichtsbehörde rechtfertigt.  

Eine intensive Darstellung der Amtshaftung des Bevollmächtigten, eine Einführung in seine strafrechtliche Verantwortlichkeit und eine detaillierte Besprechung von aktuellen Urteilen zum Schornsteinfegerrecht runden das Themengebiet Schornsteinfegerrecht ab. Neben diesen klassischen Themen kommt mit der Umsetzung der neuen KÜO 2020 ein weiteres Aufgabengebiet auf den Schornsteinfeger zu. Hier gilt es insbesondere, sich frühzeitig mit der richtigen Handhabung der neuen Vorschrift zur Reduzierung der Kehrhäufigkeit und deren verwaltungsrechtlicher Umsetzung vertraut zu machen. 

Im weiteren Verlauf der Schulung werden auch die immer wieder auftretenden Kollisionen mit den freien Tätigkeiten angesprochen und Ansätze aufgezeigt, wie diese im Spannungsfeld zwischen Verwaltungsrecht, Datenschutz und Zivilrecht unter Beachtung des Wettbewerbsrechts gelöst werden können. Abschließend wird in einem besonderen Exkurs das Wiederbewerbungsverfahren beleuchtet und insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der Kehrbezirksvergabe näher dargestellt.

 

Das Seminar ist geeignet für:

  • Schornsteinfegermeister/ in
  • Schornsteinfegergesellen/ in
  • Existenzgründer/ in (besonders empfehlenswert)

Tipp: Es ist besonders geeignet für Anwärter/innen zur Meisterprüfung sowie Anwärter/innen zur Existenzgründung im Handwerk.

  • Rechtsgrundlagen mit Bezug zum Schornsteinfegerhandwerk
  • Trennungsgebot zwischen hoheitlichen und privaten Tätigkeiten
  • „Hoheitliche Bauabnahme“
  • Eigentümerpflichten
  • Nachweisverfahren
  • Anlassbezogene Überprüfungen
  • Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid
  • Mängelverfahren
  • Nichterfüllung, Zweitbescheid und Ersatzvornahme
  • Amtshaftung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
  • Zulässige Aufsichtsmahnahmen
  • Kehrbuch und Nutzung von Kehrbuchdaten
  • Berufsrechtliche Pflichten, insbesondere Neutralitätsgebot
  • Straf- und Bußgeldvorschriften
  • Aktuelle Urteile mit Bezug zum Schornsteinfegerwesen

Dr. Karsten Felske

Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske

Justiziar der Handwerkskammer Münster und Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes, berät seit vielen Jahren Betriebe des Bau- und Schornsteinfegerhandwerks  

Das Webinar findet von 08:30 Uhr - 17:00 Uhr statt.

Ablaufplan Onlineunterricht:

08:30 - 10:15 Uhr

Pause

10:45 - 12:30 Uhr

Pause

13:30 - 15:00 Uhr

Pause

15:30 - 17:00 Uhr

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1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

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