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Das Gebäudeenergiegesetz befindet sich in der Novellierung und sowohl das Handwerk, als auch Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert was passiert und in welche Richtung sich Investitionen lohnen, erforderlich sind. Grundlegend fordert das GEG bei Einbau einer neuen Heizungsanlage die Einhaltung eines Anteils von 65 Prozent erneuerbaren Energien. Dieser Anteil muss nachgewiesen werden, damit die Einhaltung des Gesetzes erreicht wird. Als Maßnahme sieht das GEG die Berechnung nach DIN V 18599:2018-09 vor. Mittels dieser Berechnungsmethode wird der erneuerbare Anteil des Heizungssystems bilanziert und kann ausgewiesen werden. Mittels dieser Methode ist jede Art von erneuerbarer Energie anrechenbar, welche Berücksichtigung im GEG findet. Wir haben somit eine technologieoffene Lösung bereits verankert.Es herrscht somit kein Fokus auf der Wärmepumpe, sondern auf erneuerbaren Energien.

Ausgenommen von der Berechnungsnotwendigkeit sind folgende Systeme und ihre Kombinationen: Wärmenetze, Stromdirektheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen, Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen. Diese Ausnahmen sind zu begrüßen, da sie die Energie- und Wärmewende beschleunigen und bürokratische Wege verkürzen. Ausgenommen ist hier lediglich der Nachweis von 65 Prozent erneuerbaren Energie. Weiterhin berechnet werden müssen die Heizlast und der hydraulische Abgleich, welche für jede Heizungsanlage bei Einbau verpflichtend sind.

Anders sieht es aus, wenn man die aktuelle Förderlandschaft betrachtet. Hier erhalten im Förderprogramm BEG EM die Wärmepumpen und Wärmenetze den höchsten Fördersatz unter den zu fördernden Alternative (Stand 05/23). Eine Überarbeitung der Förderlandschaft ist bereits im Gespräch. Sie wird für den Erfolg der Energie- und Wärmewende notwendig sein, da die Förderung die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht und die Finanzierbarkeit der Maßnahmen erleichtert. Geplant ist eine Basisförderung, welche mittels drei verschiedener Klimaboni aufgestockt werden kann. Zur besseren Finanzierung durch sämtliche Schichten der Bevölkerung wird es eine Kreditvariante geben, welche zur Finanzierung der Differenz von Investitionssumme und Fördersumme genutzt werden kann. Details zur Kreditförderung liegen aktuell nicht vor. Vorstellbar ist eine Wiederaufnahme des ehemaligen Programms 167 – Ergänzungskredit, welche selbige Funktion bereits inne hatte. (www.kfw.de/167).

Kritisiert wird das neue System, ebenso wie der Gesetzesentwurf, hinsichtlich der Sozialverträglichkeit. Momentan sind in dieser Idee lediglich Transferleistungsempfangende berücksichtigt, von Seiten diverser Verbände wird eine Einkommensgestaffelte Regelung gefordert, um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten und finanziell schwächer aufgestellte Bürgerinnen und Bürger nicht abzuhängen, sondern mit zu nehmen in der Energie- und Wärmewende.

Zur flächendeckenden Akzeptanz und Umsetzung der Novelle sei ein sozial gerechtes Modell sowohl im Gesetz als auch in der Förderlandschaft notwendig. Die konkrete Ausgestaltung ist jedoch noch offen. Die GEG-Novelle sieht hier eine Ausnahmeregelung für Personen vor, welche das 80. Lebensjahr vollendet haben oder Transferleistungen beziehen. Ebenso sind umfangreiche Übergangsfristen vorgesehen, beispielsweise bei einer Heizungshavarie können die 65 Prozent erneuerbare Energien erst nach Fristablauf von drei Jahren erfüllt werden.

Ein Aufschub der Verabschiedung einer GEG-Novelle stellt die Energieberaterbranche, das Handwerk und die Industrie vor große Herausforderungen. Weitere Verzögerungen können zu Planungsunsicherheiten sowohl bei den Betrieben als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Ebenso bringt ein Aufschub auch eine Verzögerung der Energie- und Wärmewende mit sich, welche die Akzeptanz mit Blick auf die kommende EPBD-Richtlinie senken kann. Im Rahmen der geplanten EPBD-Novelle müssen Gebäude in Europa bis 2033 einen Endenergiebedarf von 130kWh/m2/a einhalten. Zum Nachweis wird hier der Mittelwert der Gebäude genommen, so dass nicht jedes Gebäude entsprechend saniert werden muss. Nichtsdestotrotz bedeutet eine Verschärfung der EPBD-Richtlinie eine weitere Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, denn europäische Vorgaben aus der EPBD müssen in nationales Recht umgewandelt werden. Wir erwarten demnach eine weitere Novelle des Gebäudeenergiegesetzes für das Jahr 2026, welche sich mit der Sanierung der Gebäudehülle beschäftigt. Für Deutschland bedeutet die Novellierung der EPBD-Richtlinie eine mögliche Teilsanierung von mehr als 15 Prozent des Gebäudebestandes, welche die energetisch schlechtesten Gebäude in Deutschland abbilden. Bei einer aktuelle Sanierungsquote von etwas über einem Prozent besteht hier ein massiver Wachstumsmarkt für die Energieberaterbranche.

Betrachtet man den Endenergieverbrauch Deutschlands so stellt man fest, dass etwa ein Drittel auf den Gebäudesektor entfällt. Zur Erreichung der gesetzten Klimaziele als Teil des Pakets „Fit for 55“ mit der die EU bis 2050 den Weg der Klimaneutralität beschreiten will, ist die Umsetzung der EPBD und der Energie- und Wärmewende als Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes notwendig. Bestandteil der europäischen Renovierungswelle zur Erreichung des klimaneutralen Gebäudebestandes ist die Einhaltung der MEPS (minimum energy performance standards). Diese sind die Mindesteffizienzstandards, welche als regulatorische Maßnahme bereits heute im GEG enthalten sind. Sie bilden die Effizienzklasse ab, welche bereits heute auf Energieausweisen ausgegeben werden. Im Rahmen der anstehenden Novellierungen werden mittels der Heizungssanierung zuerst schnelle und vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen umgesetzt zur Senkung der CO2-Emissionen. Anschließend folgt eine Verschärfung der MEPS, was mit einer anstehenden Gebäudesanierung einhergehen wird.

Als Ergebnis dieses Ausblicks ist klar, dass eine zügige Umsetzung der aktuellen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes notwendig ist, um den Verlauf der weiteren Novellierungsschritte nicht weiter zu verzögern und die Einhaltung der Klimaschutzziele gewährleisten zu können. Ebenso muss die Förderlandschaft auf die neuen Herausforderungen angepasst werden und soziale Komponenten berücksichtigt werden. Das Handwerk und die Energieberaterbranche wird Bürgerinnen und Bürger durch die Energie- und Wärmewende begleiten und einen großen Anteil zur Umsetzung beitragen.

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