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Was über das neue GEG in der Presse berichtet wird, haben wir hier für Energieberater zusammengestellt.

Naturgemäß liegt die Resonanz auf ein solches Gesetz eher im Fachzeitschriften- und Fachportale- Bereich als in der Tagespresse. Fassen wir also die nach unserer Meinung wichtigsten Diskussionen in einer Recherche zusammen, zum Schluss des Berichtes finden Sie alle dazugehörigen Links:

Das Fachportal Energieeffizient bauen und sanieren (FEBS), das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betrieben wird, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist noch nicht soweit, dass der entsprechende Rechtsstand angepasst werden konnte. Man arbeitet aber an einer speziellen Seite zu diesem Thema.

Bei wichtigsten Fachmagazin für die Branche, dem Gebäude Energieberater finden sich 3 Nachrichten:

Unter der Überschrift „Startschuss für das neue GEG“ ein Artikel zur Umsetzungssoftware, die in Zusammenhang mit dem neuen GEG eingesetzt werden kann.

Darüber hinaus ein Kommentar des Deutschen Energieberater Netzwerkes zum neuen GEG.

Anfang Dezember findet eine Diskussion mit mehreren Softwareanbietern zu diesem Thema statt. Die Diskussion ist bereits ausgebucht, ein 2. Termin ist für den 10. Januar angesetzt.

Das Portal enev-online weist vor allem auf die Problematik für laufende und neue Bauprojekte hin sowie auf die Probleme beim Übergang von der alten zur neuen Gesetzgebung.

Das Portal GEG-Info verweist auf die gleicht Internetadresse, kommt also offensichtlich vom gleichen Anbieter.

Haufe online nimmt besonders auf die neue Innovationsklausel in den Fokus. Die Klausel macht es möglich, befristet bis 2023 von der Kenngröße "Primärenergie" auf "Treibhausgasemissionen" umzusteigen – das heißt: Nicht alle Gebäude müssen "dick in Styropor verpackt" werden, um den CO2-Ausstoß zu senken. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat diesen Quartiersansatz gelobt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen GEG bei Haufe: Der Solar-Förderdeckel von 52 Gigawatt installierter Leistung ist aufgehoben: Damit werden neue Solaranlagen auch in Zukunft über die Ökostrom-Umlage gefördert.

Für die Bauwelt ist besonders wichtig, was Bauherrn und Renovierer über die neue Gesetzeslage wissen müssen. Hier stehen die Argumente, die für jeden Energieberater im Gespräch mit dem Bauherrn wichtig sein werden.

Das Portal Energieeffiziente Kommune der DENA weist auf die Besonderheiten des Neuen GEG’s in Bezug auf kommunale Gebäude hin

Die Links zu den entsprechenden Publikationen finden Sie hier

FEBS: https://www.febs.de/newsroom/meldungen/2020/das-neue-gebaeudeenergiegesetz-geg-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick

BBSR: https://www.bbsr-energieeinsparung.de/EnEVPortal/DE/EnEV/Auslegungen/auslegung_node.html

Gebäude Energieberater:

https://www.geb-info.de/software-und-internet/startschuss-fuer-das-neue-geg

https://www.geb-info.de/nachrichten/den-nimmt-nochmals-stellung-zu-gebaeudeenergiegesetz

Enev-online und GEG-Info (gleicher Anbieter): https://www.enev-online.eu/

Haufe online https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/neues-gebaeudeenergiegesetz_84342_491404.html

Bauwelt: https://www.bau-welt.de/neubau/baurecht/gebaeudeenergiegesetz-geg-2020-wichtig-fuer-neubau-und-sanierung.html

Energieeffiziente Kommune: https://www.energieeffiziente-kommune.de/service/meldungen/2020/gebaeudeenergiegesetz-geg-tritt-zum-november-in-kraft/

Alle Beiträge werden auf den Seiten der Handwerksschule zur Verfügung gestellt. Andere Organisationen ist es freigestellt, diese Inhalte auf Ihren Seiten weiter zu verbreiten.

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Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, die wir in unsere Recherchen aufnehmen sollen senden sie uns diese gerne an mich oder an info@handwerksschule.de.

Helmut König

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