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In diesem Kurs wird der Fokus auf die Berechnung von Wärmebrücken mittels der Software PSI-Therm gelegt.

Grundlagenkenntnisse im Bereich der Wärmebrückenberechnung werden hierfür vorausgesetzt!

Das Seminar behandelt Wärmebrücken aus verschiedenen Blickwinkeln hinsichtlich der geltenden Normen sowie des Gebäudeenergiegesetzes.

Wärmebrücken und thermische Schwachpunkte in Bauwerksteilen verantworten eine Verminderung des baulichen Wärmeschutzes eines Gebäudes. Als Folge entstehen zusätzliche Wärmeverluste und eine deutliche Absenkung der raumseitigen Oberflächentemperatur.
Wärmebrücken müssen daher grundsätzlich vermieden und konstruktionsbedingte Wärmebrücken sollten in ihrer Wirkung abgeschwächt werden.

Das Seminar „Bewertung von Wärmebrücken“ nach DIN 4108 Teil 2 Beiblatt 6 ist ein zweitägiges Webseminar. Online – bequem von zu Hause. Sie versetzt die Teilnehmer in die Lage, eigenständig Wärmebrücken zu bewerten. Durch Übungseinheiten wird der aufwandsminimierte Umgang mit Wärmebrücken geübt.

Für die Teilnahme an diesem Webseminar wird die Software PSI-Therm benötigt.
Diese wird NICHT vom Veranstalter gestellt und ist im vorab auf Ihrem Computer zu installieren.

  • Handwerksmeister/innen
  • Energieberater/innen
  • Architekten/innen
  • Ingenieure/innen
  • Techniker/innen
  • Anforderungen an Wärmebrücken
  • U-Werte von Bauteilen
  • Berechnungsregeln und Randbedingungen
  • Einführung in die Berechnungssoftware
  • Berechnung von Wärmebrücken mittels Software

Anke Schwark

Anke Schwark ist Verfahrensingenieurin und seit 2016 mit ihrem eigenen Ingenieurbüro und 4 Angestellten selbständig. Der Aufgabenbereich umfasst EnEV-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude, die KfW-Begleitung von Sanierungsvorhaben und Neubauten, Erstellung von Wärmebrückennachweisen und die Bafa-Beratung für Wohngebäuden und kommunalen Nichtwohngebäude. Darüber hinaus ist sie als Energieberaterin für die Verbraucherzentrale im Raum Thüringen tätig.

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1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.