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Das Seminar behandelt Wärmebrücken aus verschiedenen Blickwinkeln hinsichtlich der geltenden Normen sowie der Energieeinsparverordnung.

Wärmebrücken, thermische Schwachpunkte in Bauwerksteilen, vermindern den baulichen Wärmeschutz eines Gebäudes. Als Folge entstehen zusätzliche Wärmeverluste und eine deutliche Absenkung der raumseitigen Oberflächentemperatur.
Wärmebrücken müssen daher grundsätzlich vermieden und konstruktionsbedingte Wärmebrücken sollten in ihrer Wirkung abgeschwächt werden.

Das Seminar „Bewertung von Wärmebrücken“ nach DIN 4108 Beiblatt 2 ist eine 6 stündige Bildungsmaßnahme. Sie versetzt die Teilnehmer in die Lage, eigenständig Wärmebrücken zu bewerten und mit der Software „PSI-Therm“ zu berechnen. Durch viele Übungseinheiten wird der aufwandsminimierte Umgang mit Wärmebrücken geübt und Fehlerquellen eruiert. Weiterhin wird die Abgrenzung zum Gleichwertigkeitsnachweis besprochen sowie die Optimierung von Wärmebrücken.

  • Anforderungen an Wärmebrücken
  • U-Werte von Bauteilen
  • Berechnungsregeln und Randbedingungen
  • Einführung in die Software „PSI-Therm“ inkl. Auswertung
  • DIN 4108 Beiblatt 2:2006-03
  • Ausblick auf die DIN 4108 Beiblatt 2:2019-06

Software-Kenntnisse "PSI-Therm" werden vorausgesetzt. 

Anke Schwark

Anke Schwark ist Verfahrensingenieurin und seit 2016 mit ihrem eigenen Ingenieurbüro und 4 Angestellten selbständig. Der Aufgabenbereich umfasst EnEV-Nachweise für Wohn- und Nichtwohngebäude, die KfW-Begleitung von Sanierungsvorhaben und Neubauten, Erstellung von Wärmebrückennachweisen und die Bafa-Beratung für Wohngebäuden und kommunalen Nichtwohngebäude. Darüber hinaus ist sie als Energieberaterin für die Verbraucherzentrale im Raum Thüringen tätig.

Weitere Informationen zum Wärmebrückennachweis

  • Energieberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Handwerksmeister
  • Techniker
  • Energieeffizienz-Experten
  • Bafa Vor-Ort-Berater
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Preis

05.06.2024
an Ihrem PC
ab 99,00 € *

1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.