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Nach der Bestellung auf einen Kehrbezirk stellen sich für den neuen Kehrbezirksinhaber viele Fragen aus dem Spannungsbereich von Wettbewerbs-, Datenschutz-, Schornsteinfegerhandwerks- und Vertragsrecht, die im Einklang mit dem sog. Trennungsgebot zwischen hoheitlichen und freien Tätigkeiten zu lösen sind.  

Wegen der fehlenden Nutzungsmöglichkeit von Kehrbuchdaten für privatwirtschaftliche Zwecke und der Übernahme von eventuell vorhandenen Verträgen des Vorgängers sollten im Idealfall bereits weit im Vorfeld einer Kehrbezirksübernahme Maßnahmen eingeleitet werden, um neben dem Kehrbezirk auch den Gewerbebetrieb des Vorgängers datenschutzkonform und „privatrechtlich“ rechtssicher übernehmen zu können.

Wenn eine derartige Übernahme nicht möglich ist, muss die Frage geklärt werden, welche Daten der Übernehmer zu welchen Zwecken verwenden kann, wie er rechtlich sicher seine Leistungen bewirbt und wie Kunden im besten Fall durch den Abschluss von Verträgen langfristig gebunden werden können.

Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist der Umstand, dass jeder Schornsteinfegerbetrieb seit 2014 in bestimmten Konstellationen rechtlich verpflichtet ist, bei Verträgen mit Verbrauchern dem Kunden Vertragsdokumente oder eine Vertragsbestätigung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss der Kunde in diesen Konstellationen auch über ein ihm zustehendes Widerrufsrecht belehrt werden. Beim Abschluss dieser Verträge ist weiter zwingend darauf zu achten, dass z. B. keine Kehrbuchdaten verwendet werden und auch bei der Vertragsanbahnung und dem Vertragsabschluss die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts Beachtung finden.  

Im Laufe des Lehrgangs werden die entsprechenden Übernahmestrategien dargestellt und neben den erforderlichen Vertragsdokumenten auch die notwendigen Formschreiben vorgestellt.  

Das Seminar ist geeignet für:

  • Schornsteinfegermeister
  • Schornsteinfegergesellen
  • Existenzgründer
  • Datenschutz-Grundverordnung
  • Privatrechtliche Bestimmungen
  • Regelungen zur Durchführung von Werbemaßnahmen
  • wettbewerbs- und Vertragsrechtliche Belange

 

Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske

Justiziar der Handwerkskammer Münster und Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes, berät seit vielen Jahren Betriebe des Bau- und Schornsteinfegerhandwerks.

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