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In diesem Seminar werden alle Grundlagen zum Umgang mit asbesthaltigen Stoffen gemäß TRGS 519 Anlage 4c vermittelt. Mit Abschluss des Seminars sind die Teilnehmer befähigt, Arbeiten geringen Umfangs mit Asbestprodukten durchzuführen.
Dieser Lehrgang ist Voraussetzung für die Durchführung von Arbeiten mit Asbest, bei denen es sich nach der TRGS 519 zum Beispiel um Arbeiten geringen Umfangs handelt.
Geschichte
Bereits Ende des 20. Jahrhunderts waren die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Asbest bekannt. Erste Schutzvorschriften zum Umgang wurden in den 1970er Jahren veröffentlicht. Bis zum Jahr 1980 wurde Asbest aufgrund seiner vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten in mehr als 3.000 verschiedenen Produkten eingesetzt. Seit 1993 ist Asbest in Deutschland verboten, ein EU-weites, vollständiges Verbot wurde allerdings erst 2005 ausgesprochen. Durch immer mehr Herstellungs- und Verwendungsverbote und den Ersatz von Asbest ist dessen Verbrauch in der Bundesrepublik bis Anfang der 1990er Jahre auf Null abgefallen.
Verwendung und Gefahren
Voraussetzung ist, dass lungengängiger asbesthaltiger Feinstaub eingeatmet werden kann. Lungengängiger Feinstaub liegt vor, wenn Fasern mit "kritischer Fasergeometrie" vorhanden sind:
Länge > 5/1000 mm
Dicke < 3/1000 mm
Verhältnis Länge: Dicke ≥ 3:1
Bei der Bearbeitung von Asbestzementprodukten können bei unsachgemäßem Vorgehen große Fasermengen freigesetzt werden. Kritisch sind Arbeitsverfahren, bei denen Asbestzement zerstört (zerbrochen, zerschlagen) oder mechanisch bearbeitet wird (durch Bohren, Sägen, Schleifen, Fräsen) und bei denen Abrieb entsteht (z.B. beim Dampfstrahlen). Seminarziel sind das Erkennen und Bewerten von Asbestprodukten, sowie der sichere Umgang bei Arbeiten mit ihnen.
Ebenso werden Arbeitsanweisungen nach der DGUV Information 201-012 erarbeitet, wie zum Beispiel das Kameraverfahren nach BT 8.
Die bestehenden Vorschriften wurden durch die im Jahr 2019 neu überarbeitete Version der technischen Regel zum Umgang mit Asbest der TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ verschärft.
Wesentliche Änderungen in der TRGS 519 sind unter anderem die Einführung eines neuen Grenzwertes sowie des Toleranz- und Akzeptanzwertes im Sinne einer Expositions-Risiko-Beziehung. In diesem Zusammenhang wurde der wohl all jenen, die mit Asbest zu tun haben, bekannte Faserwert von 15.000 auf 10.000 Fasern/m³ Luft als Akzeptanzrisiko herabgesetzt, mit der Tendenz, diesen Wert in den kommenden Jahren weiter abzusenken.
In den Lehrgangsgebühren sind keine Verpflegungskosten und Parkengebühren inkludiert.
Bitte beachten Sie die örtlichen Gegebenheiten und informieren Sie sich rechtzeitig.
Vorschriften und Regelungen mit Asbest:
Der Preis beinhaltet nicht die Prüfungsgebühr, jedoch sämtliche Fachliteratur.
Bitte wählen Sie einen Termin aus:
1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.
* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.