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Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) kommen auf den Schornsteinfeger diverse Veränderungen zu, die eine intensive Beschäftigung mit den Details der zum Teil äußerst komplexen neuen Gesetzeslage erfordern. Bestehende Verfahrensabläufe müssen überdacht, vorhandene Datenverarbeitungen angepasst und neue gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Neben dem Betriebsinhaber werden auch die einzelnen Mitarbeiter eines Schornsteinfegerbetriebs von den Pflichten des Datenschutzrechts erfasst.  

Nach der neuen Gesetzeslage müssen beispielsweise im Vorfeld einer Kehrbezirksübernahme Maßnahmen eingeleitet werden, um den Kehrbezirk auch „privatrechtlich“ vom Vorgänger übernehmen zu können. In diesem Zusammenhang werden Lösungen aufgezeigt, wie unter anderem der Transfer der privaten Kundendaten eines Schornsteinfegerbetriebs an einen Betriebsnachfolger datenschutzkonform ausgestaltet werden kann.

Ein weiterer Teil des Seminars befasst sich mit Fragen der Einwilligung in Werbemaßnahmen und den Fallgruppen, in denen der Schornsteinfeger auch ohne eine entsprechende Einwilligung Werbemaßnahmen vornehmen darf.  

 Die DS-GVO führt zudem Instrumente ein, die weit über den bisherigen Rechtsrahmen hinausgehen. Neben neuen Vorschriften zur Umsetzung der technisch-organisatorischen Datensicherung im Betrieb sind es insbesondere neue formelle Anforderungen, wie die Verpflichtung zur schriftlichen oder elektronischen Information der von einer Datenverarbeitung betroffenen Person, die auf Dauer dazu führen werden, dass sich kein Schornsteinfeger mehr diesem Thema verschließen kann. Beispielsweise ist jeder Schornsteinfeger bereits seit dem 25.05.2018 in bestimmten Fällen zwingend verpflichtet, mit dem Anbieter von Softwarelösungen datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen. Durch die Aufteilung der Leistungen eines Schornsteinfegerbetriebs in einen hoheitlichen und einen freien Teil ergeben sich weitere datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, die im Einklang mit dem Trennungsgebot zu lösen sind. Darüber hinaus werden die Grundlagen der rechtmäßigen Speicherung von personenbezogenen Daten, der Erteilung von wirksamen Einwilligungserklärungen sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Weitergabe an Dritte besprochen.

 

Die zur Umsetzung der DS-GVO erforderlichen datenschutzrechtlichen Formblätter werden im Rahmen des Seminars vorgestellt und ausführlich besprochen. 

 

Das Seminar ist geeignet für:

  • Schornsteinfegermeister
  • Schornsteinfegergesellen
  • Existenzgründer
  • Einführung in das Datenschutzrecht (DS-GVO, BDSG, Datenschutzgesetze der Länder)
  • Begrifflichkeiten und Grundprinzipien des Datenschutzrechts
  • Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als öffentliche Stelle
  • Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • Rechte der von einer Datenverarbeitung betroffenen Person
  • Der Datenschutzbeauftragte
  • Datenschutzorganisationspflichten
  • Datenschutzmanagementsystem
  • Auftragsverarbeitung
  • Informationssicherheit
  • Aufsichtsbehörden
  • Bußgeld- und Schadenersatztatbestände

Dr. Karsten Felske

Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske

Justiziar der Handwerkskammer Münster und Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes, berät seit vielen Jahren Betriebe des Bau- und Schornsteinfegerhandwerks

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