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Abnahmen an Feuerungsanlagen sind ein wichtiges Arbeitsfeld des Schornsteinfegers und gehören zum Berufsbild des Schornsteinfegerhandwerkes.

Ziel des Seminars ist es, ein geplantes Bauvorhaben von der Bekanntmachung durch den Bauherrn bis zur abschließenden Verwaltungstätigkeit in der Praxis durchführen zu können.

Dem Kunden ist es wichtig, dass seine Feuerstätte funktionstüchtig ist. Dem Schornsteinfeger ist es wichtig, dass die gesamte Feuerungsanlage betriebs- und brandsicher betrieben werden kann.

Vermittelt werden verschiedene Rechtsgrundlagen, die praktischen Tätigkeiten vor Ort beim Kunden sowie die organisatorischen und verwaltungstechnischen Tätigkeiten im Büro.

Die Teilnehmer erlangen Kenntnisse über die zu beachtenden Fristen der Erstabnahme einer neu errichteten Feuerungsanlage sowie rechtliche Grundlagen und betreffende Rechtsvorschriften. Dies sind beispielsweise Formblätter sowie Bescheinigungen und Einblicke in die Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern, die Verordnung über die Reinigung und Überprüfung von Anlagen sowie die Gebührenerhebung durch das Schornsteinfegerhandwerk (Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung - RÜGVO M-V).

  • Rechtliche Aspekte
  • Formularwesen
  • Betrachtung von Bestandsgebäude und Neubau
  • Prüfung und Abstimmung einer Feuerungsanlage
  • Praxis vor Ort
  • Prüfung der Abgasanlage (Ringspaltprüfung/Druckprobe)
  • Bürotätigkeiten
  • Schornsteinfegermeister
  • Schornsteinfegergesellen
  • Existenzgründer

Tipp: Es ist besonders geeignet für Anwärter/innen zur Meisterprüfung sowie Anwärter/innen zur Existenzgründung im Schornsteinfegerhandwerk.

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