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Warum sollten Sie das Seminar besuchen? Sie wollen...

  • ... thermografische Prüfungen nach allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchführen und leiten.
  • ... thermografische Messungen selbstständig anfertigen.
  • ... Messsituationen richtig einschätzen und bewerten können.
  • ... Messergebnisse qualitativ und quantitativ auswerten können.
  • ... Prüfberichte erstellen können.
  • ... den Wissensstand nach ISO 9712 Stufe 2 erreichen (50 Std.)


Eine Person, die in der Stufe 2 zertifiziert ist, hat ihre Fähigkeit nachgewiesen, thermografische Prüfung nach aufgestellten oder allgemein anerkannten Verfahrensweisen durchzuführen und zu leiten.

DENA-Anrechnung: Bei dieser Schulung werden 40 UE für die Energieeffizienz-Expertenliste der DENA angerechnet.

Das Seminar ist geeignet für:

  • Schornsteinfegergesellen
  • Schornsteinfegermeister
  • Energieberater
  • Architekten
  • Ingenieure
  • Energieeffizienz-Experten
  • Bafa Vor-Ort-Berater

Themenschwerpunkte 

  • Wärmeübertragung
  • Gesetze der Strahlungsphysik
  • Messprinzip von Temperatur- und Strahlungssensoren
  •  Infrarot-Gerätetechnik und Systemparameter
  • Auswahl der zu verwendenden Gerätetechnik
  • Einschätzen und Bewerten der Messsituation
  • Randbedingungen und Störeinflüsse bei der thermografischen Messung
  • Sichere Handhabung der Messtechnik einschließlich Fehlereinschätzung
  • Anregungstechniken
  • Analysearten
  • Prüfanweisungen
  • Infrarot Bearbeitungs-Software
  • Anwendungsbeispiele und praktische Übungen
  • Selbstständiges Anfertigen von thermografischen Messungen
  • Qualitative und quantitative Auswertung der Messergebnisse
  • Erstellen von Prüfberichten

Im Anschluss an das Seminar haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wissen schriftlich prüfen zu lassen und mit einem Zertifikat der TÜV Rheinland Akademie abzuschließen. Die Prüfungsgebühr wird separat in Rechnung gestellt und ist nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es? Erfahren Sie mehr!

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1 Hierbei handelt es sich um eine Zusicherung der Handwerksschule, dass dieser Kurs stattfinden wird.

* Gem. § 4 Nr. 22 (a) UStG sind die Kurse der Handwerksschule e. V. umsatzsteuerfrei.