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Nach der Bestellung auf einen Kehrbezirk stellen sich für den neuen Kehrbezirksinhaber viele Fragen aus dem Spannungsbereich von Wettbewerbs-, Datenschutz-, Schornsteinfegerhandwerks- und Vertragsrecht, die im Einklang mit dem sog. Trennungsgebot zwischen hoheitlichen und freien Tätigkeiten zu lösen sind.  

Wegen der fehlenden Nutzungsmöglichkeit von Kehrbuchdaten für privatwirtschaftliche Zwecke und der Übernahme von eventuell vorhandenen Verträgen des Vorgängers sollten im Idealfall bereits weit im Vorfeld einer Kehrbezirksübernahme Maßnahmen eingeleitet werden, um neben dem Kehrbezirk auch den Gewerbebetrieb des Vorgängers datenschutzkonform und „privatrechtlich“ rechtssicher übernehmen zu können.

Wenn eine derartige Übernahme nicht möglich ist, muss die Frage geklärt werden, welche Daten der Übernehmer zu welchen Zwecken verwenden kann, wie er rechtlich sicher seine Leistungen bewirbt und wie Kunden im besten Fall durch den Abschluss von Verträgen langfristig gebunden werden können.

Ausgangspunkt dieser Betrachtung ist der Umstand, dass jeder Schornsteinfegerbetrieb seit 2014 in bestimmten Konstellationen rechtlich verpflichtet ist, bei Verträgen mit Verbrauchern dem Kunden Vertragsdokumente oder eine Vertragsbestätigung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus muss der Kunde in diesen Konstellationen auch über ein ihm zustehendes Widerrufsrecht belehrt werden. Beim Abschluss dieser Verträge ist weiter zwingend darauf zu achten, dass z. B. keine Kehrbuchdaten verwendet werden und auch bei der Vertragsanbahnung und dem Vertragsabschluss die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts Beachtung finden.

Im Laufe des Lehrgangs werden die entsprechenden Übernahmestrategien dargestellt und neben den erforderlichen Vertragsdokumenten auch die notwendigen Formschreiben vorgestellt.  

Das Seminar ist geeignet für:

  • Schornsteinfegermeister
  • Schornsteinfegergesellen
  • Existenzgründer

Seminartag 1: Vertragsrecht für freie Schornsteinfegerleistungen

Das Seminar vermittelt alle notwendigen Grundlagen für die Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung von Kaminkehrerarbeiten. Neben klassischen Problemen und sachgerechten Lösungen, z.B. zu Fragen rund um den langfristigen Abschluss von Verträgen, besteht ein weiterer Schwerpunkt in den neuen Informations- und Widerrufsrechten bei Schornsteinfegerverträgen mit Verbrauchern. In diesem Zusammenhang werden auch die rechtlichen Fragestellungen behandelt, die bei der Gebäudeenergieberatung und der Installation von Rauchwarnmeldern auftreten können. Neben der rechtlichen Einordnung des im Schornsteinfegerhandwerk immer noch weit verbreiteten „Haustürgeschäfts“ und der gesetzlichen Verpflichtung, mit Verbrauchern schriftliche Verträge abzuschließen, beschäftigt sich dieser Seminartag weiter mit der Darstellung von Mängelgewährleistungsrechten des Bestellers und deren Verjährung, beispielsweise der fehlerhaften Betätigung des Schornsteinfegerschalters oder dem Ausfall eines Rauchwarnmelders. Komplettiert wird das Seminar u.a. durch die Beantwortung von Fragen zur Vergütung von Fahrzeiten, der zulässigen Preisgestaltung (Preisanpassungsklauseln) und der richtigen Geltendmachung von Nebenkosten (Mahngebühren, Zinsen). Darüber hinaus werden Fragen zur Laufzeit von Verträgen, deren Kündbarkeit und die Möglichkeit, das zugunsten des Verbrauchers bestehende Widerrufsrecht durch eine Erklärung über den vorzeitigen Arbeitsbeginn erlöschen zu lassen, behandelt.

Seminartag 2: Datenschutz im Schornsteinfegerhandwerk

Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommen auf die Schornsteinfegerbetriebe diverse Veränderungen zu, die eine intensive Beschäftigung mit den Details der zum Teil äußerst komplexen neuen Gesetzeslage erfordern. Bestehende Verfahrensabläufe müssen überdacht, vorhandene Datenverarbeitungen angepasst und neue gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Die DSGVO führt zudem Instrumente ein, die weit über den bisherigen Rechtsrahmen hinausgehen. Neben neuen Vorschriften zur Umsetzung der technisch-organisatorischen Datensicherung im Betrieb sind es insbesondere neue formelle Anforderungen, wie die Verpflichtung zur schriftlichen oder elektronischen Information der von einer Datenverarbeitung betroffenen Person, die auf Dauer dazu führen werden, dass sich kein Schornsteinfegerbetrieb mehr diesem Thema verschließen kann. Beispielsweise ist jeder Kaminkehrer bereits seit dem 25.05.2018 in bestimmten Fällen zwingend verpflichtet, mit dem Anbieter von Softwarelösungen datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitungsverträge abzuschließen. Durch die Aufteilung der Leistungen eines Schornsteinfegerbetriebs in einen hoheitlichen und einen freien Teil ergeben sich weitere datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen, die im Einklang mit dem Trennungsgebot zu lösen sind. Darüber hinaus werden die Grundlagen der rechtmäßigen Speicherung von personenbezogenen Daten, der Erteilung von wirksamen Einwilligungserklärungen sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Weitergabe an Dritte besprochen.

Öffentliche Ausschreibungen, Kartell- und Wettbewerbsrecht für Kaminkehrer: von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bis hin zum rechtssicheren Werben im Internet

Freie Kaminkehrerarbeiten für Liegenschaften von öffentlichen Wohnungsbaugenossenschaften und der öffentlichen Hand müssen ausgeschrieben werden. Der Referent vermittelt den Kursteilnehmern anhand realer Ausschreibungen, wie öffentliche Aufträge von freien Kaminkehrerarbeiten in den Markt gebracht werden, welche Konsequenzen sich daraus für das Schornsteinfegerhandwerk in Bayern ergeben und wie der selbstständige Kaminkehrer damit umgeht. Neben der Bewertung von bereits durchgeführten Vergabeverfahren und dem Aufzeigen von effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten besteht ein weiterer Schwerpunkt der Schulung in der Einführung in das neue Vergaberecht für europaweite und nationale Ausschreibungen. In diesem Zusammenhang werden auch Fragestellungen zur regionalen Aufteilung von Aufträgen und zur Verwendung von Feuerstättenbescheiden als Leistungsbeschreibung beantwortet. Zum Abschluss der Schulung steht das Gebot zur Trennung von freien und hoheitlichen Tätigkeiten im Mittelpunkt. Wettbewerbs- und kartellrechtliche Antworten zu Fragen rund um die Werbung für freie und hoheitliche Tätigkeiten und den eigenen Internetauftritt runden diesen Seminartag ab.

In diesem Zusammenhang werden auch Lösungen aufgezeigt, wie die Übergabe der privaten Kundendaten eines Schornsteinfegerbetriebs an einen Nachfolger datenschutzkonform ausgestaltet werden kann. Ein weiterer Teil des Seminars befasst sich mit Fragen der Einwilligung in Werbemaßnahmen und den Fallgruppen, in denen der Kaminkehrer ohne eine entsprechende Einwilligung Werbemaßnahmen vornehmen darf.

 Die zur Umsetzung der DSGVO erforderlichen datenschutzrechtlichen Formblätter werden im Rahmen des Seminars vorgestellt und ausführlich besprochen.

Rechtsanwalt Dr. Karsten Felske

Justiziar der Handwerkskammer Münster und Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes, berät seit vielen Jahren Betriebe des Bau- und Schornsteinfegerhandwerks.  

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